Fundsachen

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.

Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache den Personalausweis oder Reisepass und evtl. vorhandene Nachweise mit, aus denen hervorgeht, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind (z. B. Fahrradpass, Handy-Kaufvertrag).

Im Rathaus liegen unter anderem mehrere Schlüssel, Brillen, Sonnenbrillen und auch verlorene Kuscheltiere zur Abholung bereit.

Ansprechpartner

Informationsfenster im EG