Fundsachen

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.
Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache den Personalausweis oder Reisepass und evtl. vorhandene Nachweise mit, aus denen hervorgeht, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind (z. B. Fahrradpass, Handy-Kaufvertrag).
Hier finden Sie die Fundsachen der letzten sechs Monate
Zuckermessgerät, blau |
Wald, zwischen Giechburg und Peulendorf |
1 Geldbeutel, dunkelgrau mit Inhalt (versch. Karten, Aufenthaltsgenehmigung) |
Briefkasten am Rathaus Scheßlitz |
1 Hörgerät |
Giechburg Parkplatz unten |
1 Brille mit Etui |
Waldstraße Straßgiech |
schwarzes Mäppchen mit Geld |
Rundwanderweg Burglesauer Tal, Nähe Kreuz |
1 iPhone schwarz, Display defekt |
Vor Altenbach 50, Gügelweg |
1 schwarze Brille |
vor Realschule |
1 bunte Brille |
Wanderweg A (Wald zur Giechburg) |
1 Schlüssel mit Flaschenöffner (Baby-Bild) |
Weg zum Gügel |
1 Armbanduhr |
Sitzbankgruppe Kapelle Schneckenbühl |
2 Schlüssel mit Anhänger ALDI SÜD |
Acker Nähe "Zum Reinsee" |
Ansprechpartner
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Röder, Kunigunda
Hauptstraße 34 , 96110 Scheßlitz -
- 09542 9490-0
- 09542 9490-14
- 09542 9490-30
- E-Mail senden
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