Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Scheßlitz
Hauptstraße 34
96110 Scheßlitz
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Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 13.00 - 18.00 Uhr
Felsch, Birgit
Hundesteuer, Abwasserabgabe, Abrechnung Feuerwehreinsätze, Schadenfälle, Organisation Wahlen, Website
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Schmutzer, Michael
Kämmerer
Leiter der Finanzverwaltung
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- 09542 9490-30
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- Zimmer Nr. 4, EG