Förderung des Sports

Gewährung von freiwilligen Leistungen 2023
Die Stadt Scheßlitz verteilt in diesem Jahr wieder freiwillige Zuschüsse an die ortsansässigen Sportvereine.
Ein entsprechender Antrag muss bis 01.11.2023 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Scheßlitz gestellt werden. Vorzulegen ist eine Kopie der Bestandserhebung 2023 an den Bayer. Landessportverband mit Angabe aller aktiven Mitglieder, aufgeteilt nach Erwachsene und Kinder/Jugendliche.
Mitglieder, die in verschiedenen Sportarten aktiv sind, dürfen nur einmal gezählt werden. Sollten freiwillige Zuwendungen zu Übungsleiterkosten beantragt werden, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Bescheides des Landratsamtes Bamberg.
Des Weiteren bitten wir, falls zutreffend, den Nachweis über die Erringung einer Meisterschaft oder den Aufstieg in eine nächsthöhere Klasse bzw. Liga mit vorzulegen. Wir bitten um Beachtung des Termins.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.