Baurecht – Digitaler Bauantrag

  • Informationen aus dem Landratsamt
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Digitaler Bauantrag im Landratsamt Bamberg ab 1.1.2023 verfügbar

Ab dem 01.01.2023 wird es im Landratsamt Bamberg ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen. Daher gibt es zum 01.01.2023 zwei gravierende Änderungen:

  • Es können alle Anträge in Bauverfahren wie Bauanträge, Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anträge auf Abweichungen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anzeigen über die Beseitigung usw. auch digital eingereicht werden.
  • AlleAnträge in Papierform sind nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Bamberg einzureichen.  Achtung! Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Isolierte Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die in Papierform eingereicht werden. Für diese Anträge bleibt – wie auch bisher- die Gemeinde zuständig.

Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Ausnahme: Verfahren, bei denen keine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist). Sie können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“ baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung.

Die Anträge gelangen direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Vorlagen Isolierter Befreiungen werden von dort an die zuständige Gemeinde weitergereicht.

Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal (https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat) beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzernamen und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Erklärung auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt.

Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post).

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie zum 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg.

Digitaler Bauantrag mit Elster

Für die für einen Zugang nötige BayernID ist nun auch eine Registrierung mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat möglich

Der Freistaat Bayern hat die Möglichkeiten erweitert, die für den digitalen Bauantrag nötige BayernID einzurichten. Bisher war hierfür zum Beispiel ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion notwendig. Ab sofort ist es möglich, hierfür auch das persönliche ELSTER-Zertifikat zu nutzen, das für die Erstellung von Steuererklärungen notwendig ist. Bauwerberinnen und Bauwerber im Landkreis Bamberg können ab dem 1. Januar 2023 ihre Anträge auch digital einreichen. Wichtige Ziele dabei sind, papierlos zu arbeiten und Verfahren auch zeitlich weiter zu verschlanken.

„Mit dem digitalen Bauantrag gehen wir konsequent den nächsten Schritt in der Digitalisierung“, so Landrat Johann Kalb. Mit dem Start des digitalen Bauantrages ändert sich der Ablauf: Für alle Verfahren, in denen das Landratsamt Bamberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragsstellung ein. Das heißt: Ab 1. Januar 2023 sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge direkt beim Landratsamt zu stellen. Papieranträge werden im Landratsamt für die weitere Bearbeitung digitalisiert.

Die Gemeinden bleiben aber dennoch ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt Bamberg digital am Verfahren beteiligt. An den bauplanungsrechtlichen Rechten und Kompetenzen der Gemeinden und an dem Zeitraum, der diesen für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert dies nichts, es handelt sich um eine reine Verfahrensänderung. Diese hat ferner den Vorteil, dass die Beteiligung der Fachstellen zeitgleich eingeleitet werden kann.

Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen oder Freistellungserklärungen) sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.

Kern des digitalen Bauantrags sind intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Diese führen den Antragsteller durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Unterlagen hingewiesen. Damit soll die Einreichung unvollständiger Anträge weitgehend vermieden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.

Die Online-Assistenten stehen ab dem 1. Januar 2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Für die Nutzung des digitalen Bauantrages im Übrigen ist eine Bayern-ID erforderlich, die rechtzeitig vorher über das BayernPortal beantragt werden sollte. (https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1)

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