Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lamm, Tanja

Einwohnermeldeamt, Passamt, Infothek, Mitteilungsblatt, Fremdenverkehr, Fundbüro

alternative E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@schesslitz.de

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Hemmer, Renate

Einwohnermeldeamt, Passamt, Buchst. A – K, Soziales und Renten

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Mächtel, Stefanie

Einwohnermeldeamt, Passamt, Buchst. L – Z, Soziales und Renten, Gewerbe

Alle Leistungen