Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lamm, Tanja

Einwohnermeldeamt, Passamt, Infothek, Mitteilungsblatt, Fremdenverkehr, Fundbüro

alternative E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@schesslitz.de

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Hemmer, Renate

Einwohnermeldeamt, Passamt, Buchst. A – K, Soziales und Renten

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Mächtel, Stefanie

Einwohnermeldeamt, Passamt, Buchst. L – Z, Soziales und Renten, Gewerbe

Alle Leistungen