Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

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Schütz, André

Allgemeine Bauamtstätigkeiten, Katasterauszüge, Winterdienst

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Bauhof Scheßlitz

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