Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Kuhn, Cornelia

Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Datenverarbeitung

Alle Leistungen