Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Kuhn, Cornelia

Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Datenverarbeitung

Alle Leistungen