Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Kuhn, Cornelia

Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Datenverarbeitung

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