Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Walonka, Silke

Grund- und Gewerbesteuer, Kanal- und Wassergebühren, Denkmalpflegezuschüsse

Alle Leistungen