Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Pfeufer, Andrea

Vorzimmer Bürgermeister, allgemeine Verwaltung, Fischereischeine

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Weber, Bianka

Vorzimmer Bürgermeister, allgemeine Verwaltung, Fischereischeine

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