Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.
Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/r
- Jugendbeauftragte/r
- Familienbeauftragte/r
- Seniorenbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- Umweltschutzbeauftragte/r
- Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/in
- Kulturbeauftragte/r
- Antikorruptionsbeauftragte/r
- Integrationsbeauftragte/r
- Energiebeauftragte/r
- Feldgeschworene/r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Stadt Scheßlitz
Hauptstraße 34
96110 Scheßlitz
- 09542/9490-0
- 09542/9490-30
- poststelle@schesslitz.de
- www.schesslitz.de
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 13.00 - 18.00 Uhr
Kuhn, Cornelia
Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Datenverarbeitung
- 09542 9490-23
- 09542 9490-30
- E-Mail senden
- Zimmer Nr. 17, OG