Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lamm, Tanja

Einwohnermeldeamt, Passamt, Infothek, Mitteilungsblatt, Fremdenverkehr, Fundbüro

alternative E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@schesslitz.de

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Hemmer, Renate

Einwohnermeldeamt, Passamt, Buchst. A – K, Soziales und Renten

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Mächtel, Stefanie

Einwohnermeldeamt, Passamt, Buchst. L – Z, Soziales und Renten, Gewerbe

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Kuhn, Cornelia

Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Datenverarbeitung

Alle Leistungen