Nachrichten https://www.schesslitz.de/ News-Feed Stadt ScheßlitzdeStadt Scheßlitz Fri, 24 Mar 2023 03:25:58 +0100 Fri, 24 Mar 2023 03:25:58 +0100 NewsTYPO3news-154 Thu, 23 Mar 2023 08:39:00 +0100 Amtstag des Notars https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/amtstag-des-notars-154 In Scheßlitz finden im Alten Rathaus regelmäßig Amtstage der Notare Dr. Eue/Dr. Dietz statt. Für das Jahr 2022 sind folgende Termine geplant: Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr 18.04.2023 27.04.2023 09.05.2023 25.05.2023 13.06.2023 29.06.2023 04.07.2023 20.07.2023 01.08.2023 24.08.2023 12.09.2023 28.09.2023 10.10.2023 26.10.2023 07.11.2023 23.11.2023 05.12.2023 14.12.2023 Das Notariat bittet, auch bei Vorbesprechungen am Amtstag, mit der Kanzlei in Bamberg, Willy-Lessing-Str. 16 a, unter der Rufnummer 0951 / 982920 einen Termin zu vereinbaren. news-320 Fri, 17 Mar 2023 08:24:43 +0100 Unangemeldete Straßensammlung https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/unangemeldete-strassensammlung-320 Dringender Appell an die Anwohner Aktuell wurde für Wiesengiech eine nicht angemeldete Sammlung für Montag, 20.03.2023 per Flyer angekündigt. Nicht nur, dass diese Sammlungen rechtlich unzulässig sind kommen sie  wohl kaum Bedürftigen zu. Dringender Appell an die Anwohner Die meist aus dem Ausland stammenden Gruppen suchen nach brauchbaren und funktionierenden Gegenständen, diese werden eingesammelt und gewinnbringend veräußert. Nicht brauchbare Gegenstände bleiben meist liegen, werden teils als wilder Müll in der Natur entsorgt und müssen dann auf Kosten aller Bürger ordnungsgemäß entsorgt werden. Deshalb bitten wir die Bürger, diese Sammelaufrufe nicht zu beachten und diesen Personen keine Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Diese illegalen Aktionen können am ehesten wirksam beendet werden, indem sie unrentabel gemacht werden. Seit Jahren schon tauchen die Handzettel immer wieder in Briefkästen der Region auf. In allen Fällen raten die Behörden vor Ort zur Vorsicht. news-234 Thu, 16 Mar 2023 13:33:00 +0100 Straßensperrungen https://www.schesslitz.de/buergerservice/mobilitaet-oepnv/strassensperrungen Hier finden Sie Informationen über verschiedene Straßensperrungen. Am Mittwoch 09.06.2021 wird die Grumbachstraße auf Grund von notwendigen Sanierungsarbeiten an den Schachtabdeckungen des Abwasserkanals zwischen Neumarkt und Kiliansiedlung ab 7.00 Uhr voll gesperrt. Die Zufahrt zu „Grumbachstraße“ und „Kiliansiedlung“ wird über die Straße „Am Hoffeld“ und „Austraße“  sichergestellt. Nach Auskunft des Unternehmens das die Arbeiten durchführt, wird die Grumbachstraße am Abend wieder befahrbar sein. Die Umleitung wird ausgeschildert.   news-277 Tue, 07 Mar 2023 09:56:00 +0100 Mikrozensus 2023 https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/mikrozensus-2022-277 Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft. Bitte geben Sie Auskunft: ‚Mikrozensus 2023‘ startet in Bayern - 60 000 Haushalte werden befragt Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle. Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns. Fürth. Im Jahr 2023 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet. 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview.  Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält. Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html news-318 Fri, 17 Feb 2023 10:09:11 +0100 Freibad Scheßlitz https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/freibad-schesslitz-318 Kiosk/Imbiss zu verpachten Die Stadt Scheßlitz betreibt ein beheiztes Freibad, das jährlich zwischen 20.000 und 30.000 Besucher verzeichnet. Das Freibad verfügt über ein Becken mit Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich, ein Babybecken, einen Spielplatz und große Liegewiesen. Das Bad ist von Mai bis Anfang September geöffnet. Die Stadt Scheßlitz sucht mit Beginn der Badesaison 2023 für den Kiosk/Imbiss einen neuen Pächter/in. Für den Kiosk im Freibad wird ein Betreiber gesucht, der sich eigenverantwortlich um das leibliche Wohl der Gäste im Freibad kümmert. Das Angebot soll sich differenziert am Besucherkreis orientieren. Erwartet werden eine kleine Standardkarte und den in Schwimmbädern üblichen Speisen. Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Kiosks sind an die Öffnungszeiten des Freibades gebunden. Die Stadt Scheßlitz ist an einer dauerhaften Verpachtung interessiert. Es handelt sich um einen Kiosk mit Terrasse. Die Ausstattung mit Sitzgelegenheiten und Beschattung obliegt dem Pächter. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Erfahrungen im Gaststättengewerbe haben, freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung aus der Ihre Ideen für den Kioskbetrieb ersichtlich werden. Für weitere Informationen sowie Vereinbarung eines Besichtigungstermins vor Ort wenden Sie sich gerne an die Stadt Scheßlitz, Frau Cornelia Weber, Hauptstraße 34, 96110 Scheßlitz, Tel. 09542/9490-23, E-Mail poststelle(at)schesslitz.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an oben genannte Anschrift. news-317 Fri, 17 Feb 2023 09:44:42 +0100 Breitbandausbau https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/breitbandausbau-317 Markterkundung Bereich Gigabitrichtlinie Die Stadt Scheßlitz beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)". Die Stadt ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.04.2023 an der Markterkundung zu beteiligen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Stadt Scheßlitz – Breitbandausbau (schesslitz.de) im Bereich "Viertes Verfahren Gigabitrichtlinie". news-309 Mon, 23 Jan 2023 14:38:00 +0100 Baurecht – Digitaler Bauantrag https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/baurecht-digitaler-bauantrag-309 Digitaler Bauantrag im Landratsamt Bamberg ab 1.1.2023 verfügbar Ab dem 01.01.2023 wird es im Landratsamt Bamberg ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen. Daher gibt es zum 01.01.2023 zwei gravierende Änderungen: Es können alle Anträge in Bauverfahren wie Bauanträge, Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anträge auf Abweichungen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anzeigen über die Beseitigung usw. auch digital eingereicht werden. Alle Anträge in Papierform sind nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Bamberg einzureichen.  Achtung! Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Isolierte Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die in Papierform eingereicht werden. Für diese Anträge bleibt – wie auch bisher- die Gemeinde zuständig. Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Ausnahme: Verfahren, bei denen keine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist). Sie können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“ baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Die Anträge gelangen direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Vorlagen Isolierter Befreiungen werden von dort an die zuständige Gemeinde weitergereicht. Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal (https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat) beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzernamen und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Erklärung auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt. Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post). Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie zum 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg. Digitaler Bauantrag mit Elster Für die für einen Zugang nötige BayernID ist nun auch eine Registrierung mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat möglich Der Freistaat Bayern hat die Möglichkeiten erweitert, die für den digitalen Bauantrag nötige BayernID einzurichten. Bisher war hierfür zum Beispiel ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion notwendig. Ab sofort ist es möglich, hierfür auch das persönliche ELSTER-Zertifikat zu nutzen, das für die Erstellung von Steuererklärungen notwendig ist. Bauwerberinnen und Bauwerber im Landkreis Bamberg können ab dem 1. Januar 2023 ihre Anträge auch digital einreichen. Wichtige Ziele dabei sind, papierlos zu arbeiten und Verfahren auch zeitlich weiter zu verschlanken. „Mit dem digitalen Bauantrag gehen wir konsequent den nächsten Schritt in der Digitalisierung“, so Landrat Johann Kalb. Mit dem Start des digitalen Bauantrages ändert sich der Ablauf: Für alle Verfahren, in denen das Landratsamt Bamberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragsstellung ein. Das heißt: Ab 1. Januar 2023 sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge direkt beim Landratsamt zu stellen. Papieranträge werden im Landratsamt für die weitere Bearbeitung digitalisiert. Die Gemeinden bleiben aber dennoch ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt Bamberg digital am Verfahren beteiligt. An den bauplanungsrechtlichen Rechten und Kompetenzen der Gemeinden und an dem Zeitraum, der diesen für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert dies nichts, es handelt sich um eine reine Verfahrensänderung. Diese hat ferner den Vorteil, dass die Beteiligung der Fachstellen zeitgleich eingeleitet werden kann. Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen oder Freistellungserklärungen) sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen. Kern des digitalen Bauantrags sind intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Diese führen den Antragsteller durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Unterlagen hingewiesen. Damit soll die Einreichung unvollständiger Anträge weitgehend vermieden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. Die Online-Assistenten stehen ab dem 1. Januar 2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Für die Nutzung des digitalen Bauantrages im Übrigen ist eine Bayern-ID erforderlich, die rechtzeitig vorher über das BayernPortal beantragt werden sollte. (https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1) news-166 Mon, 23 Jan 2023 14:28:00 +0100 Umgang mit der Biotonne in der kalten Jahreszeit https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/umgang-mit-der-biotonne-in-der-kalten-jahreszeit-166 Informationen der Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg Bei eisigen Temperaturen ist besonders wichtig, sich um die Biotonne zu kümmern, denn bei strengem Frost kann der organische Inhalt festfrieren. Dies kommt vor allem dann vor, wenn die braune Tonne bereits am Vorabend über Nacht zur Leerung bereitgestellt wird. Ist der Bioabfall eingefroren, versuchen die Mitarbeitenden der Entsorgungsfirma mit Hilfe der Fahrzeugschüttung den Inhalt der Biotonne locker zu rütteln. Manchmal lassen sich die Behälter jedoch trotz aller Bemühungen nicht vollständig leeren, denn die Müllwerker können die Gefäße nicht beliebig oft und heftig an der Schüttung anschlagen. Gerade bei Minusgraden besteht das Risiko, dass die Kunststoffbehälter dadurch Risse bekommen. So kann es leider vorkommen, dass nicht vollständig geleerte Behälter zurückbleiben müssen. Um den Nutzern zu vermitteln, dass ein Leerungsversuch stattgefunden hat, lassen die Fahrzeugbesatzungen die Deckel der betroffenen Biotonnen offen. Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig, die braune Biotonne während der Frostperiode in einer Garage, einem Schuppen oder zumindest an einer windgeschützten Hauswand aufzustellen. Wird sie erst am Tag der Leerung an die Straße gestellt, ist die Wahrscheinlichkeit des Festfrierens geringer. Allerdings besteht nicht bei jedem diese Möglichkeit. Daher hat die Abfallberatung einige Tipps für den Umgang mit der Biotonne in der kalten Jahreszeit: wichtigster Grundsatz: Möglichst wenig Flüssigkeit in die Biotonne! Feuchte Bioabfälle (z. B. Kaffeefilter) deshalb in der Küche abtropfen und antrocknen lassen. Kompostierbare Abfälle nicht lose in die Tonne werfen. Entweder in Zeitungspapier einwickeln oder in Papiertüten sammeln, dadurch wird überschüssige Feuchtigkeit gebunden. Das Mischen mit trockenen Gartenabfällen eignet sich gut, um Feuchtigkeit zu reduzieren. Abhilfe gegen das Festfrieren der organischen Abfälle schafft ebenfalls das Auslegen der Biotonne mit etwas Pappe oder zusammengeknülltem Zeitungspapier. Äste und andere Bioabfälle, die sich in der Tonne verkeilen könnten, bitte vorher zerkleinern. Auch das zu starke Verdichten von Bioabfällen kann eine vollständige Leerung der Biotonne erschweren. Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang mit nassem Laub geboten. Sitzt der Inhalt der Biotonne am Tag der Entleerung trotzdem fest, sollte man versuchen, ihn mit einem Besenstiel oder Spaten aufzulockern, damit die Bioabfälle aus dem Behälter rutschen können. Dies ist nicht Aufgabe der Mitarbeitenden des Entsorgers, sondern desjenigen, der die Tonne nutzt. Damit gelten im Landkreis Bamberg die gleichen Regelungen wie auch in anderen bayerischen Städten und Landkreisen, in denen eine Biotonne angeboten wird. Wichtiger Hinweis der Abfallberatung Jede Art von Plastik in den braunen Biotonnen ist absolut tabu. Dies gilt laut Mitteilung der aufnehmenden Kompostanlage auch für „abbaubare Kunststoffbeutel“, die im Handel zur Sammlung von Biomüll angeboten werden. Nur durch störstofffreien Biomüll kann dessen Potenzial komplett ausgeschöpft werden! news-315 Mon, 23 Jan 2023 14:20:21 +0100 Abfallwirtschaft im Landkreis Bamberg https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/abfallwirtschaft-im-landkreis-bamberg-315 Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel beachten Dosen ab 2023 in den „Gelben Sack“ - Dosencontainer fallen weg Im Januar 2023 kommt es im gesamten Landkreisgebiet an den über 250 Containerstandorten zu einer wesentlichen Änderung: Nach ca. 30 Jahren „verschwinden“ dort die Behälter für Dosen bzw. sonstige Metallverpackungen. Stattdessen können diese Abfallarten ab dem Jahreswechsel dann gemeinsam mit anderen Verkaufsverpackungen aus Kunst- bzw. Verbundstoffen im „Gelben Sack“ gesammelt werden. Darüber hinaus können Dosen weiterhin auf den elf Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Die Qualität der „Gelben Säcke“ wurde deshalb nochmals verbessert; dennoch empfiehlt es sich, vor dem Einwurf der Dosen deren Deckel komplett abzutrennen und anschließend in die jeweilige Dosen zu geben. Dadurch soll einer möglichen Beschädigung der „Gelben Säcke“ vorgebeugt werden. Der eingesetzte Entsorger (Fa. Remondis) bittet darum, dass die „Gelben Säcke“ immer zugebunden zur Abfuhr bereitgestellt werden. Wie die Firma weiter informiert, ist in vielen Gemeinden die Grundverteilung 2023 der „Gelben Säcke“ bereits nahezu abgeschlossen. Landkreisbürgerinnen und -bürger erhalten unterjährig zusätzliche Säcke bei den jeweiligen Stadt-, Markt- und Gemeindeverwaltungen bzw. im Landratsamt. Informationen zum „Gelben Sack“ Was darf hinein? Grundsätzlich nur Verkaufsverpackungen, z. B.: (Konserven-)Dosen/Weißblech Kunststoff-Folien (Plastiktüten usw.) Kunststoff-Flaschen (Spülmittel-, Shampooflaschen usw.) Mischkunststoffe (Becher, Netze usw.) Verbundverpackungen (z.B. Getränke- und Milchtüten) Styropor (Formteile von verpackten Haushaltsgeräten usw.) Was nicht? Verpackungen aus Glas (zum Wertstoffcontainer) Verpackungen aus Papier oder Pappe (Papiertonne/Wertstoffhof) Verpackungen mit Resten schadstoffhaltiger Produkte (Problemmüllsammlung) Alle Stoffe, bei denen es sich nicht um Verpackungen handelt Kostenloser Erinnerungsservice – Keine Abfuhrtermine mehr verpassen! Sämtliche Abfuhrtermine sind im Abfallkalender 2023 zusammengefasst, der kürzlich an alle Haushalte verteilt wurde. Auf dem eigens eingerichteten Portal www.abfalltermine-bamberg.de können Interessierte gemeindebezogen die „neuen Abfuhrtermine 2023“ im PDF-Format oder als digitalen Kalender herunterladen. Außerdem kann man sich kostenfrei für den bequemen E-Mail-Erinnerungsservice registrieren lassen. Zusätzlich werden auf dem Portal unentgeltlich Apps zum Download angeboten. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Abfallberatung (0951/85-708 oder -706) jederzeit gerne zur Verfügung. news-187 Mon, 23 Jan 2023 13:54:00 +0100 Jahresrückblick 2022 https://www.schesslitz.de/unsere-stadt/geschichte/jahresrueckblick-2022 Bericht des Bürgermeisters für das Jahr 2022 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit diesem zusammenfassenden Rückblick auf das Jahr 2020 möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick, über begonnene und beendete Maßnahmen in unserer Großgemeinde, geben. Grundlage aller Maßnahmen ist der Haushaltsplan, der 2020 mit ca. 35 Millionen, der Größte in der Geschichte der Stadt Scheßlitz war. In insgesamt 25 Sitzungen der Gremien wurden die entsprechenden Beschlüsse für die anstehenden Maßnahmen gefasst. Knapp 70 Bauanträge wurden behandelt. Acht neue Stadtratsmitglieder wurden bei der Kommunalwahl in das Gremium gewählt. Straßenbau: Die Erschließung zur Juraklinik und zum Ellertal wurde fertiggestellt, ebenso die Erschließung des Schulzentrums mit den Bussteigen und dem notwendigen Parkplatz. Vorbereitende Planungen zum Ausbau der Staatstraße von Stübig nach Roßdach sind angelaufen. Die Radwegverbindung von Scheßlitz über Schweisdorf nach Kleukheim ist in Planung. Der Ausbau des Radweges von Stübig bis Burgellern soll, nach Aussage des Staatlichen Straßenbauamts, 2021 erfolgen. Dorferneuerungen: Burglesau ist abgeschlossen. Kleine Restarbeiten sind noch zu erledigen. In Zeckendorf hat der Bau des Gemeinschaftshauses mit Feuerwehrhaus begonnen Die Sanierung des denkmalgeschützten Gemeinschaftshauses in Starkenschwind ist weit voran geschritten. Die Dorferneuerung für Ehrl wurde auf den Weg gebracht. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK): Das ISEK wurde in der vorgelegten Form beschlossen. Die Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung für das Pippart-Haus wurde erstellt und liegt der Regierung von Oberfranken zur Prüfung vor. Weitere Machbarkeitsstudien für beide Rathäuser und das Zenk-Anwesen sind kurz vor dem Abschluss. Diese Machbarkeitsstudien sind notwendig um im Rahmen des ISEK Fördergelder beantragen zu können. Für das Kirchenumfeld wurde die Planung vergeben. Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Mit der VG Steinfeld und ihren Orten Wattendorf, Königsfeld und Stadelhofen wurde diese ILE gegründet um den ländlichen Raum zu stärken. Vorbereitende Arbeiten laufen durch die Umsetzungsbegleiter. Bebauungspläne wurden erstellt (BBP) BBP Brandäcker Süd 1.Erweiterung (Neues Gewerbegebiet in Richtung Bamberg) BBP Bahnhof wurde geändert um den Bau des Ärztehauses zu ermöglichen. BBP zur Wohnbebauung für Straßgiech, Pünzendorf und Pausdorf wurden erstellt. Abwasser-Wasser: Die dringende Sanierung der Kläranlage wurde, nach vorausgegangenen Studien und Berechnungen, vom Stadtrat beschlossen. Die Entwurfsplanungen sind in Arbeit, auch für die dazu benötigten Verbindungsleitungen. Mit der Sanierung von Altleitungen wurde im Bereich der Ostlandstraße in Scheßlitz  begonnen. Die Bereiche Abwasserentsorgung und Wasserversorgung müssen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend betrieben werden. Dies erfolgt regelmäßig durch die Erhebung von Gebühren und Beiträgen. Im Bedarfsfall können durch den Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung Beiträge von allen Grundstückseigentümern erhoben werden. Durch die Aufnahme in das Förderprogramm der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) mit Härtefallregelung können wir Fördergelder beantragen, die allen Beitragszahlern zu Gute kommen. Schwimmbad: 2020 haben wir unser Schwimmbad aufgrund der Corona-Pandemie nicht geöffnet. Wir haben aber diese Pause genutzt um dringende Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Sanitärtraktes vorzunehmen und freuen uns auf Ihren Besuch im Jahre 2021. Schulen: Im Rahmen der Förderprogramme "Digitalbudget" und "Sonderbudget Leihgeräte" wurden die genehmigten Anschaffungen für den Onlineunterricht getätigt. Die Sanierungen der Kilian-Grundschule und unserer Mittelschule sind, mit den dazu nötigen Machbarkeitsstudien und Entwurfsplanungen, in Vorbereitung. Gespräche mit der Regierung von Oberfranken laufen, sind allerdings in der Pandemie schwierig zu terminieren. Die Zweifachsporthalle mit Mensa baut der Landkreis unter Kostenbeteiligung der Stadt Scheßlitz (ca.25 %). Kindertagestätten: Der Neubau einer Kinderkrippe mit 4 Gruppen in Giech ist im Zeitplan. Im Anschluss steht die Sanierung des angrenzenden Kindergartens Purzelbaum an. Die Umnutzung der Wohnung des Kindergartens in Scheßlitz zu Gruppenräumen wurde abgeschlossen. Gesundheit: Servicewohnen, Ärztehaus und Tagespflege werden gebaut. Der alte Nettomarkt wurde vom Landkreis gekauft und wird durch die GKG in der Coronakrise genutzt. Dies ist durchaus als Glücksfall zu bezeichnen, da nun in der Corona-Pandemie ein Gebäude zur Verfügung steht, in welchem nun viele notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können. Feuerwehren: Ein neues LF 20 für die FFW Scheßlitz und weitere Tragkraftspritzen für die Ortswehren wurden gekauft Ein neues Bundesfahrzeug für den Katastrophenschutz wurde, unter der Verantwortung der FFW Scheßlitz, bei uns installiert. Sonstiges: Zu Ehrenbürgern wurden mein Vorgänger im Bürgermeisteramt, Herr Franz Zenk und unser ehemaliger Stadtrat, Herr Rainer Kretschmer, einstimmig ernannt. Photovoltaik- und Windkraftanlagen haben uns beschäftigt. Einer Anlage an der A 70 wurde mehrheitlich zugestimmt. Die Anträge für Freiflächen-PV-Anlagen bei Schweisdorf und Burgellern wurden mehrheitlich abgelehnt. Neue Anträge werden sicher kommen und uns auch weiterhin beschäftigen. Unsere neue Website ging an den Start und bietet nun eine sehr gute Plattform um sich zu informieren. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie diese Zeilen gelesen haben werden Sie sicher feststellen, dass, trotz der Einschränkungen durch Corona, vieles erledigt oder auf den Weg gebracht wurde. Dies war aber nur möglich durch die gute Zusammenarbeit im Stadtrat und durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen unserer Stadtfamilie. Dafür danke ich Allen sehr herzlich und freue mich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Das Jahr 2021 wird uns sicher noch viel abverlangen, aber gehen wir optimistisch und tatkräftig alle Herausforderungen an. Luise Rinser, eine deutsche Schriftstellerin, hat einmal geschrieben: Krisen sind Angebote des Lebens, sich zu wandeln. Man braucht gar nicht zu wissen, was neu werden soll. Man muss nur bereit und zuversichtlich sein. Diese Bereitschaft und Zuversicht, verbunden mit einer großen Portion Glück, Gottes reichen Segen und viel Gesundheit, wünsche ich Ihnen für das kommende Jahr. Ihr Roland Kauper 1.Bürgermeister news-314 Tue, 17 Jan 2023 15:32:21 +0100 Sanierung Pipparthaus https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/sanierung-pipparthaus-314 Denkmalpflegerische Untersuchung 1. Einleitung Die Untersuchung des sog. Pipparthauses fand im März/ April 2018 im Vorfeld einer geplanten Instandsetzung statt. Es ist in der Denkmalliste mit „Wohnhaus, zweigeschossiger Walmdachbau mit Fachwerk, 18. Jh.; zugehörig Rest der ehem. Stadtmauer, 14./ 15. Jh.“ Beschrieben. Seit 1931 befand sich im Erdgeschoss des Vorderhauses die Schuhhandlung Pippart, wie heute noch der Schriftzug an der Fassade, vermutlich aus den 1960er Jahren, belegt. Ziel der Untersuchung war die Ermittlung des historischen bzw. denkmalpflegerisch relevanten Bestandes und der Baugeschichte. Parallel wurde das Anwesen verformungsgenau aufgemessen und die Hauptbauphasen dendrochronologisch datiert. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt und durch die Baualterspläne veranschaulicht. Details sind den Befundprotokollen sowie der ausführlichen Fotodokumentation zu entnehmen. 2. Zusammenfassung Baugeschichte Die älteste Darstellung auf dem Stadtgrundriss von 1792 (Abb. 1) zeigt den zu dieser Zeit bereits überholten Vorgängerzustand mit einer Bebauung innerhalb der Stadtmauer im Bereich des Vorderhauses. Dieses ältere Gebäude datiert 1721 und war wahrscheinlich nur eingeschossig. Bereits 1743 entstand die Erweiterung nach Norden sowie die Überbauung des älteren Vorderhauses mit einem Walmdach zur Straße hin. Diese Bebauung ist durch den Ortsplan von 1843 dokumentiert (Abb. 2). Das Sal- und Lagerbuch von 1792 beschreibt das damalige Haus-Nr. 15 mit „Gabriel Glock, Bader, 2 stöck. Haus und Nebengebäude, Kastenlehen“. Im Haus-Steuer-Kataster der Stadt Scheßlitz von 1831 ist als Besitzer der damaligen Haus Nr. 23 Johann Georg Krieg, Oeknom, genannt. Die außerhalb der Stadtmauer gelegene Bebauung mit der Haus Nr. 90 gehörte noch nicht zum Anwesen, sondern war im Besitz der Stadtgemeinde, die dort zwei Malzdörren betrieb. Die Erweiterung des Gebäudes in seine heutige Form, über die Stadtmauer hinweg, entstand erst mit der Übernahme des Anwesens durch die Familie Pippart nach 1931. Mehrere historische Fotografien belegen den Zustand vorher, sowie nach der Erweiterung wohl in den 1930er/ 40er Jahren. 2.1 Bauphase 1 Das vermutlich eingeschossige, giebelständige Fachwerkhaus von 1721 ist im Wesentlichen nur noch durch die Deckenbalkenlage im vorderen Bereich des Erdgeschosses belegt. Die Decke ist als Schlierendecke ausgebildet. Derzeit gibt es keine weiteren Erkenntnisse zu diesem Gebäude, was Nutzung oder Grundriss angeht 2.2 Bauphase 2 Die Errichtung des Rückgebäudes sowie die Überbauung des älteren Vorderhauses unter einem Dach erfolgte 1743. Vermutlich wurde zunächst das Rückgebäude aufgerichtet – hier verlaufen die Abbundzeichen im Dach regelmäßig von Süd nach Nord –dann das Vorderhaus aufgestockt und mit einem Walm zur Straße hin versehen. Ein regelmäßiger Verlauf von Abbundzeichen kann hier nicht festgestellt werden. 8 Hinzu kommen zahlreiche zweitverwendete Hölzer im gesamten Dachwerk, wie beispielsweise die Probe Nr. 9 zeigt. Sie datiert auf 1721(d), belegt jedoch die bauzeitliche Abschleppung über der Stadtmauer zur 2. Bauphase. D.h. zur Straße hin wurde die Stadtmauer bis auf Höhe des 1. Obergeschosses abgetragen, um hier ein symmetrisches Walmdach zu erhalten. Im rückwärtigen Bereich wurde die Stadtmauer belassen und durch die Abschleppung überfangen. Während das ursprüngliche Gebäude keinen Keller besaß, wurde die Erweiterung über einem tonnengewölbten Keller errichtet. Die Erschließung erfolgte wie heute von der Westseite aus, im Bereich des älteren Teils. Zur Straße hin dürfte sich eine vermutlich beheizte Stube über die gesamte Breite des Gebäudes befunden haben. 9 Die Treppe ins Obergeschoss befindet sich auch heute noch an ihrer ursprünglichen Stelle, ebenso der Zugang zum Dachgeschoss. Im rückwärtigen Hausteil befanden sich pro Geschoss zwei weitere Räume, die erst nachträglich beheizbar gemacht wurden. Ein schmaler Flur entlang der Stadtmauer dient deren Erschließung. Nach Süden folgen im Obergeschoss zwei die gesamte Hausbreite einnehmende Räume, wobei Raum 103 als Stube anzusprechen ist. Der ältere Kaminverlauf ist in der Ecke vor der Stadtmauer, zu Raum 102 hin nachgewiesen. Von dem in Fachwerkbauweise errichteten Gebäude – die Binnenwände durchwegs mit Lehmausfachung, die Decken als Schlierendecken ausgebildet –ist im Erdgeschoss, abgesehen von den Schlierendecken, nur noch eine Fachwerkwand entlang des Treppenaufganges vorhanden. Im Obergeschoss ist die ursprüngliche Raumanordnung erhalten. 2.3 Bauphase 3 Eine erste Versteinerung im Erdgeschossbereich des vorderen Gebäudeabschnitts kann anhand der Befunde in das späte 18./ frühe 19. Jahrhundert eingeordnet werden. Vermutlich entstand gleichzeitig die Abtrennung zu Raum 002 (vgl. Bauphasenplan EG). Die Außenwände wurden in Backsteinmauerwerk errichtet, die Binnengliederung besteht aus Fachwerk mit Backsteinausfachung. 2.4 Bauphase 4 Teile des Erdgeschosses im Bereich der ehem. Malzdörre außerhalb der Stadtmauer dürften noch auf diese Bebauung aus der Zeit vor 1843 zurück gehen. Darauf deuten zwei sandsteinerne Fenstergewände sowie eine zugesetzte Öffnung an der Rückfassade dieses Gebäudeteils, wenn auch weitere Befunde im Inneren hierzu fehlen. Der Versprung in der östlichen Außenwand geht auf diese ältere Bebauung bzw. das hier anschließende Nachbargebäude zurück und setzt sich bis ins Dach fort. 2.5 Bauphase 5 und 6 Die Versteinerung im Erdgeschoss des rückwärtigen Hausteils fand im späten 19. Jahrhundert statt. Die Außenwände sowie auch die Binnengliederung zu Raum 007 wurde in Backsteinmauerwerk ersetzt. Gleichzeitig wurden die verbliebenen Fachwerkwände in den rückwärtigen Räumen mit Brettern verkleidet und über einer Rohmattenarmierung neu verputzt. Um 1900, eventuell mit der Errichtung der Holzlege 1906, wurde am Ende des obergeschossigen Flures eine Toilette eingerichtet. Etwa zur gleichen Zeit dürfte die Kammer im 1. Dachgeschoss entstanden sein. Sie wurde mit einfachen hölzernen, innen verputzten Trennwänden vom Dachraum abgeteilt. 2.6 Bauphase 7 Wesentliche Veränderungen erfuhr das Gebäude ab den 1930er/ 40er Jahren, sowie zuletzt in den 1960er Jahren. Wie bereits oben erwähnt, erfolgte erst jetzt die Überbauung in seiner heutigen Form außerhalb der Stadtmauer. Gleichzeitig wurde die Stadtmauer im vorderen Bereich des Erdgeschosses entfernt, um einen großzügigen Ladenraum zu erhalten. Der Einbau des südlichen Kamins in die Stadtmauer ist inschriftlich auf 1960 datiert. Die Außenwände im vorderen Teil des Obergeschosses dürften gleichzeitig entstanden sein und die im 19. Jahrhundert nur verputzten Fachwerkwände dort ersetzt haben. Weitere Veränderungen erfolgten im rückwärtigen Erdgeschossbereich mit dem Einbau des Heizraumes. 3. Zusammenfassung Befund Für die 1. Bauphase ist eine fachwerksichtige Gestaltung im Bereich der Deckenbalkenlage über Raum 003 belegt. Auf der Schlierendecke konnten mindestens zwei graue Fachwerkabfassungen, jeweils mit schwarzem Begleiter zu gebrochen weißem Deckengefach nachgewiesen werden. Die Fassungen laufen über der später versteinerten Außenwand durch. Für den Wandbereich fehlen entsprechende Befunde. Eine Fachwerksichtigkeit mit farbiger Betonung der Fachwerkhölzer gegenüber den Gefachen hat es zur 2. Bauphase nicht mehr gegeben. Zwar blieben die Fachwerkhölzer zunächst unverputzt, wurden jedoch im Wandton mit gestrichen. Am Treppenaufgang zum Dachgeschoss konnte eine graue Sockelabfassung mit schwarzem Begleiter zur gebrochen weißen Wand nachgewiesen werden. Auch später wird diese Gestaltung beibehalten, wie die Befunde in Raum 003 belegen. Hier wurden auch entsprechende Tür- und Fensterabfassungen nachgewiesen, die wohl noch in das späte 18. Jahrhundert bzw. die Zeit um 1800 datieren. Im späten 19. Jahrhhundert wurden die Fachwerkwände weitgehend überputzt, teilweise über einer Bretterverkleidung mit Rohrmattenarmierung. Kennzeichnend für diese Zeit sind die typischen farbenfrohen Schablonierungen der Wandflächen mit Abschlussbordüren und Bänderungen zur Decke hin sowie farbig abgesetzter Sockelzone. In der erdgeschossigen Stube wurden auch entsprechende Bänderungen in den Fensterlaibungen nachgewiesen. 4. Schlussbemerkung Zum Zeitpunkt der Untersuchung waren zahlreiche Wände und Decken mit den unterschiedlichsten modernen Materialien abgehängt und vorgeblendet. Es ist daher mit weiteren Erkenntnissen zu bislang offenen Fragen zu rechnen, wenn im Rahmen der Baumaßnahmen die Verkleidungen rückgebaut werden. Eine baubegleitende Dokumentation hierbei zutage tretender Befunde ist wünschenswert. news-313 Mon, 09 Jan 2023 12:02:52 +0100 Notunterkunft Flüchtlinge https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/notunterkunft-fluechtling-313 Unterbringung im alten Netto-Markt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Flüchtlingssituation im Landkreis ist nach wie vor sehr angespannt. Der Landrat nimmt alle Landkreisgemeinden in die Pflicht, an der Unterbringung mitzuarbeiten. Es sollen Standorte für Wohncontainer oder leerstehende Gebäude geprüft und gemeldet werden. Der Stadt Scheßlitz wird aber von Seiten des Landratsamtes ein bisher vorbildliches Verhalten attestiert, da wir schon 101 Flüchtlinge dezentral untergebracht haben und alles problemlos verläuft. Dies ist in erster Linie den Vermietern und unseren ehrenamtlichen Helfern zu verdanken. Auch unser Share-Cafe, mit unseren ehrenamtlichen Betreuerinnen Michaela Schirnick, Margit Schlaug und ihrem Team, ist zu einem beliebten Treffpunkt geworden. Die Diskussion um Wohncontainer ist aber nach wie vor aktuell. Verschiedene Gemeinden haben schon Möglichkeiten zur Errichtung von Wohncontainern auf eigenen Grundstücken geprüft und auch genehmigt. In manch anderen Gemeinden gibt es noch Gesprächsbedarf. Die letzte Möglichkeit für den Landkreis wäre die Belegung von Turnhalle. Dies sollte meiner Meinung nach aber hier in Scheßlitz absolut vermieden werden, da unsere Turnhallen für Schulsport und Vereinssport vollkommen belegt sind. Der Landkreis ist nun bereit, sein eigenes Gebäude (Alter Nettomarkt) zu nutzen. Es wird hier eine Notunterkunft für ca. 60 - 80 Flüchtlinge eingerichtet. Mit Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehren aus Burgellern-Schlappenreuth, Burglesau, Scheßlitz, Straßgiech und Peulendorf, den Maltesern und Johannitern sowie den BRK-Bereitschaften konnte die Unterkunft vorbereitet werden. Die Entscheidung, in diesem Gebäude eine Notunterkunft zu errichten, wurde Anfang Januar 2023 getroffen und uns mitgeteilt. Dies bedeutet für Scheßlitz, dass wir neue Flüchtlinge, die in der Verantwortung des Landkreises untergebracht werden, bei uns willkommen heißen dürfen. Somit sollte die Diskussion um Containerwohngebäude oder Belegung von Turnhallen in Scheßlitz vorerst erledigt sein. Die ersten Flüchtlinge werden Mitte des Monats Januar eintreffen. Sicher wird es auch wieder kritische Stimmen geben. Wir sollten uns aber unserer Verantwortung als Christen bewusst werden, um in Not geratenen Menschen zu helfen.  Albert Schweitzer hat einmal geschrieben : "Man muss etwas, und sei es noch so wenig, für diejenigen tun, die Hilfe brauchen, etwas, was keinen Lohn bringt, sondern Freude, es tun zu dürfen." In diesem Sinne bitte ich Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um Ihr Wohlwollen den neuen Flüchtlingen gegenüber. Wir haben es bisher vorbildlich geschafft, in unserer Großgemeinde eine gemeinsame Lebensgrundlage zu schaffen, ohne dass irgendjemand Nachteile in Kauf nehmen musste. In folgenden Ortsteilen leben in der Zwischenzeit, zum Stand 23.12.2022, unsere Flüchtlinge: Burgellern   9 Personen Demmelsdorf   2 Personen Scheßlitz   67 Personen Schweisdorf   11 Personen Starkenschwind   12 Personen, davon sind 35 Kinder und Jugendliche. Ihr Roland Kauper 1. Bürgermeister news-273 Tue, 03 Jan 2023 11:20:00 +0100 Festsetzungen der Grundsteuer A und B und der Hundesteuer für das Jahr 2023 https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/festsetzungen-der-grundsteuer-a-und-b-und-der-hundesteuer-fuer-das-jahr-2022-273 Festsetzung der Grund- und Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung. Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2023 (pdf; 58 KB) Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2023 (pdf; 60 KB) news-175 Wed, 21 Dec 2022 11:41:00 +0100 Inserate im Branchenbuch https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/inserate-im-branchenbuch-175 Keine Weitergabe von Daten an Dritte durch die Stadt Scheßlitz A C H T U N G Zur Zeit gehen wieder vermehrt Anrufe bei der Stadt Scheßlitz ein, mit der Nachfrage, ob die Dateien des Branchenbuchs an andere Verlage weitergegeben wurden. Dies ist nicht der Fall. Diese Verlage suchen im Branchenbuch die einzelnen Firmen heraus und rufen diese an oder versenden fertige Inserate nach der Vorlage im  Branchenbuch, so dass der Eindruck entsteht, dies könnte im Auftrag der Stadtverwaltung sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Diese Verlage sind nicht von uns beauftragt und haben auch nichts mit der Stadt Scheßlitz zu tun. Eine Weitergabe von Dateien oder Daten durch die Stadt Scheßlitz ist NICHT erfolgt. news-311 Wed, 07 Dec 2022 08:00:00 +0100 Die neue Version der Schesslitz App ist da! https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/die-neue-version-der-schesslitz-app-ist-da-311 Jetzt wechseln! Nachdem die digitale Welt sich ständig weiterentwickelt, haben wir auch unsere Schesslitz App auf den neuesten Stand gebracht. Besser gesagt, die Schesslitz App, welche Sie auf Ihrem Smartphone installiert haben, wird durch die neue meinOrt App ersetzt. Diese können Sie über die App-Stores von Apple und Google kostenlos herunterladen und installieren. Nach dem Öffnen der App suchen Sie nach Ihrem Ort Schesslitz und legen diesen als Hauptort fest - Das wars. Schon können Sie in den Rubriken News, Entdecken, Events und Verwaltung alles Wichtige zu Ihrem Ort finden. Neu - Jetzt auch OHNE App nutzen! Erleben Sie die Inhalte der App auch über Ihren Internetbrowser: Gehen Sie dazu einfach auf die Internetseite www.meinort.app und suchen nach Ihrem Ort. meinOrt by Linus Wittich news-307 Wed, 26 Oct 2022 13:48:31 +0200 Eine Bitte der Friedhofsverwaltung https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/eine-bitte-der-friedhofsverwaltung-307 Bitte keine Blumen oder Gegenstände auf den Urnenwänden abstellen Auf unseren Friedhöfen ist immer häufiger zu beobachten, dass Angehörige auf oder an den Urnenwänden Blumen, Kerzen oder Figuren abstellen. Für diesen Zweck sind die Urnenwände jedoch nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Halterungen für Blumen, Blumenvasen, Kerzen und dergleichen an den Urnenwänden nicht zugelassen sind. Beim Erwerb einer Urnennische hat man sich bewusst für eine pflegearme Bestattungsvariante entschieden und man muss hier natürlich auch berücksichtigen, dass die aufgestellten Dekorationen nicht von jedem Eigentümer der Urnennischen gewünscht sind. Alle Angehörigen, die etwas auf oder vor einer Urnenwand abgestellt oder angebracht haben, werden daher gebeten, diese Gegenstände innerhalb der nächsten Tage zu entfernen. Bitte auch verwelkte Blumen, abgebrannte Kerzen usw. beseitigen. Künftig werden Mitarbeiter der Stadt die Urnenwände in regelmäßigen Abständen kontrollieren und abgestellt Gegenstände entfernen. Wir bitte um Ihr Verständnis. Ihre Friedhofsverwaltung news-304 Fri, 14 Oct 2022 11:40:26 +0200 Kalender 2023 https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/kalender-2023-304 Der neue Kalender für 2023 ist da! Erhältlich ab 17. Oktober 2022 an der Infothek im Rathaus Scheßlitz zum Preis von 6 €. news-278 Thu, 13 Oct 2022 09:35:00 +0200 Grundsteuerreform https://www.schesslitz.de/buergerservice/service/informationen-zur-grundsteuerreform Die neue Grundsteuer in Bayern- Abgabefrist bis zum 30.04.2023 Neuregelung der Grundsteuer  Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.    Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.  Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.    Wie läuft das Verfahren ab?  Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte  Grundsteuermessbetrag  wird  dann  von  der  Kommune  mit  dem  sog.  Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu  zahlende  Grundsteuer  wird  den  Eigentümerinnen  und  Eigentümern  in  Form  eines  Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.    Was bedeutet die Neuregelung für Sie?  Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:    Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.  Hierzu  werden  Sie  durch  Allgemeinverfügung  des  Bayerischen  Landesamt  für  Steuern  im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.  Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.    Was ist zu tun?  Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit  vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022  bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.  Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.  Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.    Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.  Sie sind steuerlich beraten?  Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.    Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?  Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.  Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.    Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?  Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter  www.grundsteuer.bayern.de  Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:  089 – 30 70 00 77  In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.    Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?  Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.    news-303 Thu, 06 Oct 2022 13:59:01 +0200 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/einkommens-und-verbrauchsstichprobe-evs-303 „Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden. Das Bayerische Landesamt für Statistik führt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Jahr 2023 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Hierfür werden ab sofort 13 000 Haushalte in Bayern gesucht. Mitmachen lohnt sich. Man kann nach erfolgter Teilnahme eine Prämie von mindestens 100 Euro erhalten. Zudem liefert die EVS wichtige Daten für politische Entscheidungen zum Bürgergeld und der Inflationsrate. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?“, diese Erhebung klingt ähnlich, ist aber grundverschieden. Dateneingabe jetzt auch digital mit einer App möglich Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können. Die Angaben können in einer App ganz bequem von Zuhause oder unterwegs eingetragen werden. Die App wurde speziell für die EVS entwickelt und auf den Bedarf der Erhebung angepasst. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das geplante Bürgergeld. Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“. Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“ Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach dem Zufallsverfahren darüber hinaus für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten. Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden. Datenschutz und Geheimhaltung Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung! news-299 Fri, 23 Sep 2022 10:50:00 +0200 Stellenangebote https://www.schesslitz.de/buergerservice/rathaus/stellenangebote Reinigungskraft (m/w/d) Das ausführliche Stellenangebot finden Sie unter Stellenangebote. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.