Nachrichten https://www.schesslitz.de/ News-Feed Stadt ScheßlitzdeStadt Scheßlitz Thu, 28 Sep 2023 02:22:34 +0200 Thu, 28 Sep 2023 02:22:34 +0200 NewsTYPO3news-299 Fri, 15 Sep 2023 12:55:00 +0200 Stellenangebote https://www.schesslitz.de/buergerservice/rathaus/stellenangebote Fachangestellter für Bäderbetriebe, Erzieher*in/Kinderpfleger*in Das ausführliche Stellenangebot finden Sie unter Stellenangebote. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. news-256 Fri, 15 Sep 2023 09:39:00 +0200 Förderung des Sports https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/foerderung-des-sports-256 Gewährung von freiwilligen Leistungen 2023 Die Stadt Scheßlitz verteilt in diesem Jahr wieder freiwillige Zuschüsse an die ortsansässigen Sportvereine. Ein entsprechender Antrag muss bis 01.11.2023 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Scheßlitz gestellt werden. Vorzulegen ist eine Kopie der Bestandserhebung 2023 an den Bayer. Landessportverband mit Angabe aller aktiven Mitglieder, aufgeteilt nach Erwachsene und Kinder/Jugendliche. Mitglieder, die in verschiedenen Sportarten aktiv sind, dürfen nur einmal gezählt werden. Sollten freiwillige Zuwendungen zu Übungsleiterkosten beantragt werden, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Bescheides des Landratsamtes Bamberg. Des Weiteren bitten wir, falls zutreffend, den Nachweis über die Erringung einer Meisterschaft oder den Aufstieg in eine nächsthöhere Klasse bzw. Liga mit vorzulegen. Wir bitten um Beachtung des Termins. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. news-341 Fri, 15 Sep 2023 08:37:39 +0200 Aufhebung der Sperrung zwischen Burglesau und Gräfenhäusling https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/aufhebung-der-sperrung-zwischen-burglesau-und-graefenhaeusling-341 nach diversen Arbeiten Die Stadt Scheßlitz macht darauf aufmerksam, dass die Sperrung zwischen Burglesau und Gräfenhäusling nach Abschluss der Felssicherungsarbeiten sowie durchzuführenden Baumfällarbeiten ab den 18.09.2023 aufgehoben wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Wirkung ab 01.01.2023) die Verkehrsführung zwischen Burglesau und Gräfenhäusling neu gefasst wurde (siehe Bild). news-154 Wed, 13 Sep 2023 08:17:00 +0200 Amtstag des Notars https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/amtstag-des-notars-154 In Scheßlitz finden im Alten Rathaus regelmäßig Amtstage der Notare Dr. Eue/Dr. Dietz statt. Für das Jahr 2023 sind folgende Termine geplant: Dienstag 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr   28.09.2023 10.10.2023 26.10.2023 07.11.2023 23.11.2023 05.12.2023 14.12.2023 Das Notariat bittet, auch bei Vorbesprechungen am Amtstag, mit der Kanzlei in Bamberg, Willy-Lessing-Str. 16 a, unter der Rufnummer 0951 / 982920 einen Termin zu vereinbaren. news-205 Wed, 06 Sep 2023 16:53:00 +0200 Problemmüllsammlung im Landkreis Bamberg https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/problemmuellsammlung-im-landkreis-bamberg-205 Herbst-Problemmüllsammlung des Landkreises Bamberg startet Am Samstag, 9. September 2023 beginnt im Landkreis Bamberg die nächste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“. Wie üblich steht im Laufe der nächsten Wochen ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in allen Landkreisgemeinden zeitweise zur Verfügung, um „gefährliche“ Abfälle entgegen zu nehmen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Folgende Abfälle können abgegeben werden: Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel (z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- und Mäusegift) Lösemittelhaltige Abfälle (z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus) Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!) Holzschutzmittel Batterien aller Art (z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen) Chemikalien (z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich wie Fotochemie oder Chemielaborkästen) Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel (z. B. Abfluss-  und WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen) Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter) Feuerlöscher Behälter, Flaschen, Tuben, usw. mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen. Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“: Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof. Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet. Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung. Termine der Sammeltour im Herbst 2023 Samstag, 9. September 2023 Kemmern (am Sportplatz des SC Kemmern)                                 8:30 –   9:30 Uhr Breitengüßbach (Parkplatz am Tennisheim, Schulstraße)              9:45 – 10:45 Uhr Rattelsdorf (Parkplatz an der Mehrzweckhalle)                             11:00 – 12:00 Uhr Zapfendorf (Parkplatz am Schwimmbad)                                      12:30 – 13:30 Uhr Scheßlitz (Parkplatz am alten Bahnhof)                                    14:00 – 15:30 Uhr Samstag, 16. September 2023 Dörfleins (Parkplatz neben der Sportanlage des SV Dörfleins)       8:30 –  9:30 Uhr Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SV Hallstadt)                   9:45 – 11:15 Uhr Gundelsheim (Parkplatz am Orlamünderweg)                                11:30 – 12:30 Uhr Litzendorf (Parkplatz am Sportgelände des ASV Naisa)                12:45 – 13:45 Uhr Strullendorf (Parkplatz Hauptsmoorstraße 2)                                 14:05 – 15:35 Uhr Samstag, 23. September 2023 Sassanfahrt (früherer Festplatz am Dammweg 7)                            8:30 –   9:30 Uhr Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof, Bahnhofstraße)                  10:00 – 11:30 Uhr Wattendorf (Parkplatz vor Wattendorf)                                           12:00 – 12:30 Uhr Stadelhofen, OT Steinfeld (Parkplatz an der VG Steinfeld)            12:50 – 13:35 Uhr Königsfeld (Bauhof der Fa. Bezold, vor der Werkshalle)               13:50 – 14:20 Uhr Samstag, 30. September 2023 Stegaurach (gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße)               8:30 – 10:00 Uhr Walsdorf (Häckselplatz am Sportgelände)                                       10:15 – 11:00 Uhr Priesendorf, OT Neuhausen (Feuerwehrvorplatz, Weißbergstr.)      11:15 – 12:00 Uhr Bischberg (Bauhof der Gemeinde am Leintritt)                                 12:30 – 14:00 Uhr Viereth-Trunstadt (Parkplatz vor der Feuerwehrhalle in Viereth)      14:15 – 15:15 Uhr Samstag, 21. Oktober 2023 Heiligenstadt (Wertstoffhof, Winkelleite)                                             8:30 –   9:30 Uhr Pödeldorf (Parkplatz am Sportgelände des SC Pödeldorf)               10:15 – 11:15 Uhr Buttenheim (Am Rathaus)                                                                 11:45 – 12:45 Uhr Altendorf (vor dem Bauhof, Im Elmen 6)                                           13:00 – 13.30 Uhr Hirschaid (Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof)                                 13:45 – 15:45 Uhr Samstag, 28. Oktober 2023 Ebrach (Parkplatz am Schwimmbad)                                                  8:30 –   9:30 Uhr Burgwindheim (Bauhof der Gemeinde, Siedlungsstraße 7)                9:45 – 10:45 Uhr Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle)                          11:15 – 12:45 Uhr Schönbrunn (in der Straße „Dammweg“)                                           13:00 – 13:30 Uhr Lisberg (Festplatz unterhalb der Burg Lisberg)                                  13:45 – 14:15 Uhr Samstag, 18. November 2023 Gerach (Parkplatz Leimbachtalhalle)                                                 8:30 –   9:30 Uhr Reckendorf (Platz am ASV Sportgelände)                                         9:45 – 10:45 Uhr Baunach (Parkplatz hinter dem Friedhof)                                         11:00 – 12:00 Uhr Lauter (Parkplatz beim Friedhof, Lange Straße)                              12:15 – 13:00 Uhr Oberhaid (Bachstraße, neben Festplatz)                                          13:15 – 14:15 Uhr Samstag, 25. November 2023 Aschbach (Parkplatz am Sportheim/Skaterplatz)                                8:30 –   9:30 Uhr Schlüsselfeld (Parkplatz am Sportheim)                                             9:45 – 10:45 Uhr Pommersfelden (Parkplatz am Sportheim)                                        11:15 – 12:15 Uhr Frensdorf (Parkplatz am Friedhof)                                                     12:30 – 13:30 Uhr Reundorf (Festplatz)                                                                           13:45 – 14:45 Uhr Pettstadt (Ohmstraße bei der Feuerwehr)                                          15:00 – 16:00 Uhr news-254 Wed, 06 Sep 2023 16:46:00 +0200 Linienplanung des Schulbusverkehrs https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/linienplanung-des-schulbusverkehrs-254 Linienplanung für das Schuljahr 2023/2024 Hier finden Sie den Busplan für das Schuljahr 2023/2024. news-322 Wed, 30 Aug 2023 13:36:00 +0200 Sperrung https://www.schesslitz.de/buergerservice/mobilitaet-oepnv/strassensperrungen#c1838 Teilsperrung Hauptstraße in Höhe "Pippart-Haus" news-241 Mon, 24 Jul 2023 11:48:00 +0200 Familienpass "Däumling" von Stadt und Landkreis Bamberg https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/der-neue-daeumling-erscheint-am-1-september-241 erscheint pünktlich zu den Sommerferien Der Familienpass „Däumling“ von Stadt und Landkreis Bamberg bietet Familien aus der Region jede Menge Tipps bei der gemeinsamen Freizeitgestaltung für jede Wetterlage und für jedes Alter. Mit seinen über 140 attraktiven Angeboten in Form von Nutzungs- und Ermäßigungscoupons aus den Bereichen „Sport & Freizeit“, „Sehenswertes“, „Erlebnis & Spiel“, „Kultur, Musik & Bildung“ und „Kino & Theater“ können Familien dabei noch bares Geld sparen: „Gerade in Zeiten wie diesen, die Familien vor große Herausforderungen stellen, leistet der Familienpass einen wertvollen Beitrag zur Familienfreundlichkeit in der Region“ so Oberbürgermeister Andreas Starke. Auch Landrat Johann Kalb ist davon überzeugt, dass mit dem „Däumling“ bei Familien am Wochenende oder in den Ferien sicherlich keine Langeweile aufkommt: „Ich freue mich, dass der Familienpass nun schon seit 15 Jahren von Eltern und Kindern gerne angenommen wird.“ Der Dank gilt an dieser Stelle auch den Anbietern und Partnern, die mit ihren vielschichten Angeboten helfen, die Region für Familien noch attraktiver zu machen. „Sie tragen im Wesentlichen zum Gelingen des Projekts bei, denn ohne sie würde es den „Däumling“ nicht geben“, sind sich Starke und Kalb einig. Verkaufsstart bei allen Verkaufsstellen ist spätestens ab 22. Juli 2023. Der Familienpass „Däumling“ ist gültig vom 31. Juli 2023 bis 28. Juli 2024 und kostet 5 Euro, jeder Pass gilt für maximal 2 Erwachsene und 4 Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Ab dem fünften Kind erhält eine Familie beim Kauf eines „Däumlings“ einen zweiten gratis dazu. Nähere Informationen sowie alle Verkaufsstellen unter  www.daeumling-bamberg.de. news-337 Mon, 17 Jul 2023 08:24:49 +0200 Stadtradeln 2023 https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/stadtradeln-2023-337 Rückblick auf das Stadtradeln 2023 Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, durch ihren Einsatz konnte die Stadt Scheßlitz sich unter den Top -Ten Gemeinden im Landkreis platzieren. Ich danke Ihnen sehr herzlich für dieses Engagement und wünsche Ihnen auch außerhalb der Aktion viel Spaß beim Fahrradfahren, vor allen Dingen eine unfallfreie Fahrt. Roland Kauper 1. Bürgermeister   Hier finden Sie die Ergebnisse und die Gemeinde-Auswertungen zum Stadtradeln 2023. news-336 Mon, 10 Jul 2023 15:40:26 +0200 Mitteilungen des Bürgermeisters https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/mitteilungen-des-buergermeisters-336 Informationen zu verschiedenen Maßnahmen Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den Jahren 2023 und 2024 stehen große Baumaßnahmen an, die zum Teil bereits begonnen haben oder in Planung sind. Scheßlitz: Hier ist der Kanal - und Wasserleitungsbau im Schießgraben in vollem Gange und soll bis Mitte August abgeschlossen werden. Im Jahr 2024 erfolgt der Straßenbau und die Sanierung des Festplatzes als öffentlicher Parkplatz mit sechs Wohnmobilstellplätzen einschließlich Ver -und Entsorgung. Die Kanal– und Wasserleitungsarbeiten in der Austraße mit Fertigstellung der Straße erfolgen bis zum Ende des Jahres 2023. Ab September erfolgen die Kanal – und Wasserleitungsarbeiten in den Straßen Am Hoffeld und Bamberger Straße. Die Fertigstellung ist für April 2025 geplant. In der Bamberger Straße am „Alten Bahnhof“ müssen die barrierefreien Bushaltestellen für das Mobilitätskonzept des Landkreises, welches im August 2024 in Betrieb gehen soll, erstellt werden. Ebenso wird eine Querungshilfe errichtet. Im Anschluss erfolgt die Errichtung einer Mobilstation mit Ladestationen und Stellplätzen für Fahrräder/E-Bikes und Autostellplätzen mit E-Ladestationen. Bei den Sanierungsarbeiten am Pipparthaus gab es leider Verzögerungen, da ein Bodengutachten für die Standsicherung der Stadtmauer und der Abrissfläche für den Anbau notwendig wurde. Ausschreibungen konnten erst nach Vorlage des Gutachtens erstellt werden. Dies ist bereits erfolgt, die eingegangenen Angebote wurden geprüft und liegen in der nächsten Sitzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor. Geplant ist, dass die Baumaßnahme im August weiter geht (in Absprache mit der Baufirma je nach Planung der Bauferien). Im Kirchenumfeld sind die archäologischen Voruntersuchungen abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Aufgrund der vorgefundenen Gräber ist eventuell eine Anpassung der Planung in Teilbereichen erforderlich, um die Totenruhe möglichst wenig zu stören. Die Grundzüge der Planung, die mit allen Behörden und Gremien abgestimmt sind und beschlossen wurden, sind hierbei nicht betroffen. Die Planungen der Sanierung der Grundschule und der Turnhalle sind fertiggestellt. Das Summenraumprogramm wurde genehmigt und die schulaufsichtliche Genehmigung erteilt. Nach Genehmigung der Förderanträge kann weitergearbeitet werden. Mit einem Baubeginn ist aber nicht vor Anfang 2024 zu rechnen. Die Machbarkeitsstudie an der Mittelschule mit Kostenschätzung ist erstellt. Die Planung muss aufgrund der Änderung im Summenraumprogramm der Regierung, wegen sinkender Schülerzahlen, angepasst werden. Nach Abstimmung der angepassten Planung können die Förderanträge entsprechend vorbereitet werden. Ein Baubeginn ist im Moment noch nicht absehbar. Die Planung zur Sanierung unseres Rathauses ist in Arbeit. Wichtigste Bausteine der Maßnahme sind der barrierefreie Zugang, die energetische Sanierung und die Schaffung weiterer Büroräume. Die Förderung betreffend haben wir von den Eichhorn Architekten die Hausaufgabe bekommen eine Aufstellung von potenziellen Fördermittelgebern anzufertigen und diese unverbindlich anzufragen. Ein Baubeginn ist für Januar 2024 geplant. Wiesengiech: Das Bachgeländer am Bachlauf ist fertiggestellt und ein lang andauernder Missstand beseitigt. Die Ausschreibungen zum Bau der neuen Kläranlage werden vorbereitet. Auf einen Baubeginn in diesem Jahr hat man verzichtet, da das Bauzeitenfenster im Herbst sehr kurz gewesen wäre, und man eine offene Baustelle über die Winterzeit vermeiden wollte. Auch aus wirtschaftlicher Sicht macht es Sinn den Firmen über den Winter Zeit zu geben, um ihre Angebote zu erstellen und abzugeben. Dies gibt den Firmen Planungssicherheit zur Auslastung des Betriebes und man kann u.U. bessere Preise erzielen. Straßgiech: Der Spielplatz am neuen Baugebiet „am langen Baum“ wird in diesem Jahr noch errichtet und kann dann, bei gutem Gedeihen der Ansaaten, ab Frühjahr 2024 genutzt werden. Die Fertigstellung unserer Kindertagesstätte in Giech ist für Anfang September terminiert. Auch hier gab es Verzögerungen, die der momentanen Situation am Bau geschuldet waren. Weichenwasserlos/Roßdach: Die Fertigstellung der Innerortsstraßen wurde an die Firma Betzold, die schon mit der Maßnahme begonnen hat, vergeben. Die Anlieger wurden in einer Versammlung über die Maßnahme informiert. Der Ausbau der Staatsstraße ist für 2024 geplant. Voraussetzung zur Ausführung aller Maßnahmen ist die Finanzierbarkeit, welche in den Haushalts – und Finanzplänen dargestellt werden muss und bei notwendigen Kreditaufnahmen auch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Roland Kauper 1. Bürgermeister news-333 Thu, 15 Jun 2023 15:32:02 +0200 Ankündigung von Vermessungsarbeiten https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/ankuendigung-von-vermessungsarbeiten-333 Ausbau Ostlandstraße, Scheßlitz Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg wurde nach dem erfolgten Straßenausbau von der Stadt Scheßlitz beauftragt, die betroffenen Grenzpunkte der Ortsstraßen Birkenweg, Bonalinostraße, Ostlandstraße, Öttleinstraße, Sonnenleite, Steinleite, Tannenweg und Von-Brunn-Straße zu überprüfen bzw. wiederherzustellen. Diese Vermessungsarbeiten werden ab Juli 2023 durchgeführt. Hierfür ist es eventuell notwendig, Ihr Grundstück zu betreten, um nach vorhandenen Grenzpunkten zu suchen. Für die entstehenden Umstände bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Nach Beendigung der Vermessungsarbeiten erhalten Sie vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg einen offiziellen Grenzeinweisungstermin, bei dem Ihnen Ihre Grenzpunkte vorgewiesen werden. news-138 Wed, 05 Apr 2023 15:01:00 +0200 Verkehrssituation Messstationen https://www.schesslitz.de/buergerservice/mobilitaet-oepnv/verkehrssituation-messstationen Informationen der Ortsverkehrswacht Scheßlitz zur Verkehrssituation in der Stadt Scheßlitz Anbei möchten wir Sie über das Verkehrsaufkommen und die Messwerte der Messeinrichtungen in der Stadt Scheßlitz informieren. Die Grafiken stellen das Verkehrsaufkommen über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen dar. news-320 Fri, 17 Mar 2023 08:24:43 +0100 Unangemeldete Straßensammlung https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/unangemeldete-strassensammlung-320 Dringender Appell an die Anwohner Aktuell wurde für Wiesengiech eine nicht angemeldete Sammlung für Montag, 20.03.2023 per Flyer angekündigt. Nicht nur, dass diese Sammlungen rechtlich unzulässig sind kommen sie  wohl kaum Bedürftigen zu. Dringender Appell an die Anwohner Die meist aus dem Ausland stammenden Gruppen suchen nach brauchbaren und funktionierenden Gegenständen, diese werden eingesammelt und gewinnbringend veräußert. Nicht brauchbare Gegenstände bleiben meist liegen, werden teils als wilder Müll in der Natur entsorgt und müssen dann auf Kosten aller Bürger ordnungsgemäß entsorgt werden. Deshalb bitten wir die Bürger, diese Sammelaufrufe nicht zu beachten und diesen Personen keine Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Diese illegalen Aktionen können am ehesten wirksam beendet werden, indem sie unrentabel gemacht werden. Seit Jahren schon tauchen die Handzettel immer wieder in Briefkästen der Region auf. In allen Fällen raten die Behörden vor Ort zur Vorsicht. news-234 Thu, 16 Mar 2023 13:33:00 +0100 Straßensperrungen https://www.schesslitz.de/buergerservice/mobilitaet-oepnv/strassensperrungen Hier finden Sie Informationen über verschiedene Straßensperrungen. Am Mittwoch 09.06.2021 wird die Grumbachstraße auf Grund von notwendigen Sanierungsarbeiten an den Schachtabdeckungen des Abwasserkanals zwischen Neumarkt und Kiliansiedlung ab 7.00 Uhr voll gesperrt. Die Zufahrt zu „Grumbachstraße“ und „Kiliansiedlung“ wird über die Straße „Am Hoffeld“ und „Austraße“  sichergestellt. Nach Auskunft des Unternehmens das die Arbeiten durchführt, wird die Grumbachstraße am Abend wieder befahrbar sein. Die Umleitung wird ausgeschildert.   news-277 Tue, 07 Mar 2023 09:56:00 +0100 Mikrozensus 2023 https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/mikrozensus-2022-277 Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft. Bitte geben Sie Auskunft: ‚Mikrozensus 2023‘ startet in Bayern - 60 000 Haushalte werden befragt Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle. Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns. Fürth. Im Jahr 2023 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet. 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview.  Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält. Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html news-309 Mon, 23 Jan 2023 14:38:00 +0100 Baurecht – Digitaler Bauantrag https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/baurecht-digitaler-bauantrag-309 Digitaler Bauantrag im Landratsamt Bamberg ab 1.1.2023 verfügbar Ab dem 01.01.2023 wird es im Landratsamt Bamberg ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen. Daher gibt es zum 01.01.2023 zwei gravierende Änderungen: Es können alle Anträge in Bauverfahren wie Bauanträge, Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anträge auf Abweichungen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anzeigen über die Beseitigung usw. auch digital eingereicht werden. Alle Anträge in Papierform sind nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Bamberg einzureichen.  Achtung! Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Isolierte Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die in Papierform eingereicht werden. Für diese Anträge bleibt – wie auch bisher- die Gemeinde zuständig. Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Ausnahme: Verfahren, bei denen keine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist). Sie können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“ baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Die Anträge gelangen direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Vorlagen Isolierter Befreiungen werden von dort an die zuständige Gemeinde weitergereicht. Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal (https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat) beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzernamen und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Erklärung auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt. Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post). Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie zum 01.01.2023 auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg. Digitaler Bauantrag mit Elster Für die für einen Zugang nötige BayernID ist nun auch eine Registrierung mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat möglich Der Freistaat Bayern hat die Möglichkeiten erweitert, die für den digitalen Bauantrag nötige BayernID einzurichten. Bisher war hierfür zum Beispiel ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion notwendig. Ab sofort ist es möglich, hierfür auch das persönliche ELSTER-Zertifikat zu nutzen, das für die Erstellung von Steuererklärungen notwendig ist. Bauwerberinnen und Bauwerber im Landkreis Bamberg können ab dem 1. Januar 2023 ihre Anträge auch digital einreichen. Wichtige Ziele dabei sind, papierlos zu arbeiten und Verfahren auch zeitlich weiter zu verschlanken. „Mit dem digitalen Bauantrag gehen wir konsequent den nächsten Schritt in der Digitalisierung“, so Landrat Johann Kalb. Mit dem Start des digitalen Bauantrages ändert sich der Ablauf: Für alle Verfahren, in denen das Landratsamt Bamberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragsstellung ein. Das heißt: Ab 1. Januar 2023 sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge direkt beim Landratsamt zu stellen. Papieranträge werden im Landratsamt für die weitere Bearbeitung digitalisiert. Die Gemeinden bleiben aber dennoch ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt Bamberg digital am Verfahren beteiligt. An den bauplanungsrechtlichen Rechten und Kompetenzen der Gemeinden und an dem Zeitraum, der diesen für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert dies nichts, es handelt sich um eine reine Verfahrensänderung. Diese hat ferner den Vorteil, dass die Beteiligung der Fachstellen zeitgleich eingeleitet werden kann. Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen oder Freistellungserklärungen) sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen. Kern des digitalen Bauantrags sind intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Diese führen den Antragsteller durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Unterlagen hingewiesen. Damit soll die Einreichung unvollständiger Anträge weitgehend vermieden und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. Die Online-Assistenten stehen ab dem 1. Januar 2023 auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Für die Nutzung des digitalen Bauantrages im Übrigen ist eine Bayern-ID erforderlich, die rechtzeitig vorher über das BayernPortal beantragt werden sollte. (https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1) news-315 Mon, 23 Jan 2023 14:20:21 +0100 Abfallwirtschaft im Landkreis Bamberg https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/abfallwirtschaft-im-landkreis-bamberg-315 Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel beachten Dosen ab 2023 in den „Gelben Sack“ - Dosencontainer fallen weg Im Januar 2023 kommt es im gesamten Landkreisgebiet an den über 250 Containerstandorten zu einer wesentlichen Änderung: Nach ca. 30 Jahren „verschwinden“ dort die Behälter für Dosen bzw. sonstige Metallverpackungen. Stattdessen können diese Abfallarten ab dem Jahreswechsel dann gemeinsam mit anderen Verkaufsverpackungen aus Kunst- bzw. Verbundstoffen im „Gelben Sack“ gesammelt werden. Darüber hinaus können Dosen weiterhin auf den elf Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Die Qualität der „Gelben Säcke“ wurde deshalb nochmals verbessert; dennoch empfiehlt es sich, vor dem Einwurf der Dosen deren Deckel komplett abzutrennen und anschließend in die jeweilige Dosen zu geben. Dadurch soll einer möglichen Beschädigung der „Gelben Säcke“ vorgebeugt werden. Der eingesetzte Entsorger (Fa. Remondis) bittet darum, dass die „Gelben Säcke“ immer zugebunden zur Abfuhr bereitgestellt werden. Wie die Firma weiter informiert, ist in vielen Gemeinden die Grundverteilung 2023 der „Gelben Säcke“ bereits nahezu abgeschlossen. Landkreisbürgerinnen und -bürger erhalten unterjährig zusätzliche Säcke bei den jeweiligen Stadt-, Markt- und Gemeindeverwaltungen bzw. im Landratsamt. Informationen zum „Gelben Sack“ Was darf hinein? Grundsätzlich nur Verkaufsverpackungen, z. B.: (Konserven-)Dosen/Weißblech Kunststoff-Folien (Plastiktüten usw.) Kunststoff-Flaschen (Spülmittel-, Shampooflaschen usw.) Mischkunststoffe (Becher, Netze usw.) Verbundverpackungen (z.B. Getränke- und Milchtüten) Styropor (Formteile von verpackten Haushaltsgeräten usw.) Was nicht? Verpackungen aus Glas (zum Wertstoffcontainer) Verpackungen aus Papier oder Pappe (Papiertonne/Wertstoffhof) Verpackungen mit Resten schadstoffhaltiger Produkte (Problemmüllsammlung) Alle Stoffe, bei denen es sich nicht um Verpackungen handelt Kostenloser Erinnerungsservice – Keine Abfuhrtermine mehr verpassen! Sämtliche Abfuhrtermine sind im Abfallkalender 2023 zusammengefasst, der kürzlich an alle Haushalte verteilt wurde. Auf dem eigens eingerichteten Portal www.abfalltermine-bamberg.de können Interessierte gemeindebezogen die „neuen Abfuhrtermine 2023“ im PDF-Format oder als digitalen Kalender herunterladen. Außerdem kann man sich kostenfrei für den bequemen E-Mail-Erinnerungsservice registrieren lassen. Zusätzlich werden auf dem Portal unentgeltlich Apps zum Download angeboten. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Abfallberatung (0951/85-708 oder -706) jederzeit gerne zur Verfügung. news-187 Mon, 23 Jan 2023 13:54:00 +0100 Jahresrückblick 2022 https://www.schesslitz.de/unsere-stadt/geschichte/jahresrueckblick-2022 Bericht des Bürgermeisters für das Jahr 2022 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit diesem zusammenfassenden Rückblick auf das Jahr 2020 möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick, über begonnene und beendete Maßnahmen in unserer Großgemeinde, geben. Grundlage aller Maßnahmen ist der Haushaltsplan, der 2020 mit ca. 35 Millionen, der Größte in der Geschichte der Stadt Scheßlitz war. In insgesamt 25 Sitzungen der Gremien wurden die entsprechenden Beschlüsse für die anstehenden Maßnahmen gefasst. Knapp 70 Bauanträge wurden behandelt. Acht neue Stadtratsmitglieder wurden bei der Kommunalwahl in das Gremium gewählt. Straßenbau: Die Erschließung zur Juraklinik und zum Ellertal wurde fertiggestellt, ebenso die Erschließung des Schulzentrums mit den Bussteigen und dem notwendigen Parkplatz. Vorbereitende Planungen zum Ausbau der Staatstraße von Stübig nach Roßdach sind angelaufen. Die Radwegverbindung von Scheßlitz über Schweisdorf nach Kleukheim ist in Planung. Der Ausbau des Radweges von Stübig bis Burgellern soll, nach Aussage des Staatlichen Straßenbauamts, 2021 erfolgen. Dorferneuerungen: Burglesau ist abgeschlossen. Kleine Restarbeiten sind noch zu erledigen. In Zeckendorf hat der Bau des Gemeinschaftshauses mit Feuerwehrhaus begonnen Die Sanierung des denkmalgeschützten Gemeinschaftshauses in Starkenschwind ist weit voran geschritten. Die Dorferneuerung für Ehrl wurde auf den Weg gebracht. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK): Das ISEK wurde in der vorgelegten Form beschlossen. Die Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung für das Pippart-Haus wurde erstellt und liegt der Regierung von Oberfranken zur Prüfung vor. Weitere Machbarkeitsstudien für beide Rathäuser und das Zenk-Anwesen sind kurz vor dem Abschluss. Diese Machbarkeitsstudien sind notwendig um im Rahmen des ISEK Fördergelder beantragen zu können. Für das Kirchenumfeld wurde die Planung vergeben. Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Mit der VG Steinfeld und ihren Orten Wattendorf, Königsfeld und Stadelhofen wurde diese ILE gegründet um den ländlichen Raum zu stärken. Vorbereitende Arbeiten laufen durch die Umsetzungsbegleiter. Bebauungspläne wurden erstellt (BBP) BBP Brandäcker Süd 1.Erweiterung (Neues Gewerbegebiet in Richtung Bamberg) BBP Bahnhof wurde geändert um den Bau des Ärztehauses zu ermöglichen. BBP zur Wohnbebauung für Straßgiech, Pünzendorf und Pausdorf wurden erstellt. Abwasser-Wasser: Die dringende Sanierung der Kläranlage wurde, nach vorausgegangenen Studien und Berechnungen, vom Stadtrat beschlossen. Die Entwurfsplanungen sind in Arbeit, auch für die dazu benötigten Verbindungsleitungen. Mit der Sanierung von Altleitungen wurde im Bereich der Ostlandstraße in Scheßlitz  begonnen. Die Bereiche Abwasserentsorgung und Wasserversorgung müssen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend betrieben werden. Dies erfolgt regelmäßig durch die Erhebung von Gebühren und Beiträgen. Im Bedarfsfall können durch den Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung Beiträge von allen Grundstückseigentümern erhoben werden. Durch die Aufnahme in das Förderprogramm der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) mit Härtefallregelung können wir Fördergelder beantragen, die allen Beitragszahlern zu Gute kommen. Schwimmbad: 2020 haben wir unser Schwimmbad aufgrund der Corona-Pandemie nicht geöffnet. Wir haben aber diese Pause genutzt um dringende Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Sanitärtraktes vorzunehmen und freuen uns auf Ihren Besuch im Jahre 2021. Schulen: Im Rahmen der Förderprogramme "Digitalbudget" und "Sonderbudget Leihgeräte" wurden die genehmigten Anschaffungen für den Onlineunterricht getätigt. Die Sanierungen der Kilian-Grundschule und unserer Mittelschule sind, mit den dazu nötigen Machbarkeitsstudien und Entwurfsplanungen, in Vorbereitung. Gespräche mit der Regierung von Oberfranken laufen, sind allerdings in der Pandemie schwierig zu terminieren. Die Zweifachsporthalle mit Mensa baut der Landkreis unter Kostenbeteiligung der Stadt Scheßlitz (ca.25 %). Kindertagestätten: Der Neubau einer Kinderkrippe mit 4 Gruppen in Giech ist im Zeitplan. Im Anschluss steht die Sanierung des angrenzenden Kindergartens Purzelbaum an. Die Umnutzung der Wohnung des Kindergartens in Scheßlitz zu Gruppenräumen wurde abgeschlossen. Gesundheit: Servicewohnen, Ärztehaus und Tagespflege werden gebaut. Der alte Nettomarkt wurde vom Landkreis gekauft und wird durch die GKG in der Coronakrise genutzt. Dies ist durchaus als Glücksfall zu bezeichnen, da nun in der Corona-Pandemie ein Gebäude zur Verfügung steht, in welchem nun viele notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden können. Feuerwehren: Ein neues LF 20 für die FFW Scheßlitz und weitere Tragkraftspritzen für die Ortswehren wurden gekauft Ein neues Bundesfahrzeug für den Katastrophenschutz wurde, unter der Verantwortung der FFW Scheßlitz, bei uns installiert. Sonstiges: Zu Ehrenbürgern wurden mein Vorgänger im Bürgermeisteramt, Herr Franz Zenk und unser ehemaliger Stadtrat, Herr Rainer Kretschmer, einstimmig ernannt. Photovoltaik- und Windkraftanlagen haben uns beschäftigt. Einer Anlage an der A 70 wurde mehrheitlich zugestimmt. Die Anträge für Freiflächen-PV-Anlagen bei Schweisdorf und Burgellern wurden mehrheitlich abgelehnt. Neue Anträge werden sicher kommen und uns auch weiterhin beschäftigen. Unsere neue Website ging an den Start und bietet nun eine sehr gute Plattform um sich zu informieren. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie diese Zeilen gelesen haben werden Sie sicher feststellen, dass, trotz der Einschränkungen durch Corona, vieles erledigt oder auf den Weg gebracht wurde. Dies war aber nur möglich durch die gute Zusammenarbeit im Stadtrat und durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen unserer Stadtfamilie. Dafür danke ich Allen sehr herzlich und freue mich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Das Jahr 2021 wird uns sicher noch viel abverlangen, aber gehen wir optimistisch und tatkräftig alle Herausforderungen an. Luise Rinser, eine deutsche Schriftstellerin, hat einmal geschrieben: Krisen sind Angebote des Lebens, sich zu wandeln. Man braucht gar nicht zu wissen, was neu werden soll. Man muss nur bereit und zuversichtlich sein. Diese Bereitschaft und Zuversicht, verbunden mit einer großen Portion Glück, Gottes reichen Segen und viel Gesundheit, wünsche ich Ihnen für das kommende Jahr. Ihr Roland Kauper 1.Bürgermeister news-314 Tue, 17 Jan 2023 15:32:21 +0100 Sanierung Pipparthaus https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/sanierung-pipparthaus-314 Denkmalpflegerische Untersuchung 1. Einleitung Die Untersuchung des sog. Pipparthauses fand im März/ April 2018 im Vorfeld einer geplanten Instandsetzung statt. Es ist in der Denkmalliste mit „Wohnhaus, zweigeschossiger Walmdachbau mit Fachwerk, 18. Jh.; zugehörig Rest der ehem. Stadtmauer, 14./ 15. Jh.“ Beschrieben. Seit 1931 befand sich im Erdgeschoss des Vorderhauses die Schuhhandlung Pippart, wie heute noch der Schriftzug an der Fassade, vermutlich aus den 1960er Jahren, belegt. Ziel der Untersuchung war die Ermittlung des historischen bzw. denkmalpflegerisch relevanten Bestandes und der Baugeschichte. Parallel wurde das Anwesen verformungsgenau aufgemessen und die Hauptbauphasen dendrochronologisch datiert. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt und durch die Baualterspläne veranschaulicht. Details sind den Befundprotokollen sowie der ausführlichen Fotodokumentation zu entnehmen. 2. Zusammenfassung Baugeschichte Die älteste Darstellung auf dem Stadtgrundriss von 1792 (Abb. 1) zeigt den zu dieser Zeit bereits überholten Vorgängerzustand mit einer Bebauung innerhalb der Stadtmauer im Bereich des Vorderhauses. Dieses ältere Gebäude datiert 1721 und war wahrscheinlich nur eingeschossig. Bereits 1743 entstand die Erweiterung nach Norden sowie die Überbauung des älteren Vorderhauses mit einem Walmdach zur Straße hin. Diese Bebauung ist durch den Ortsplan von 1843 dokumentiert (Abb. 2). Das Sal- und Lagerbuch von 1792 beschreibt das damalige Haus-Nr. 15 mit „Gabriel Glock, Bader, 2 stöck. Haus und Nebengebäude, Kastenlehen“. Im Haus-Steuer-Kataster der Stadt Scheßlitz von 1831 ist als Besitzer der damaligen Haus Nr. 23 Johann Georg Krieg, Oeknom, genannt. Die außerhalb der Stadtmauer gelegene Bebauung mit der Haus Nr. 90 gehörte noch nicht zum Anwesen, sondern war im Besitz der Stadtgemeinde, die dort zwei Malzdörren betrieb. Die Erweiterung des Gebäudes in seine heutige Form, über die Stadtmauer hinweg, entstand erst mit der Übernahme des Anwesens durch die Familie Pippart nach 1931. Mehrere historische Fotografien belegen den Zustand vorher, sowie nach der Erweiterung wohl in den 1930er/ 40er Jahren. 2.1 Bauphase 1 Das vermutlich eingeschossige, giebelständige Fachwerkhaus von 1721 ist im Wesentlichen nur noch durch die Deckenbalkenlage im vorderen Bereich des Erdgeschosses belegt. Die Decke ist als Schlierendecke ausgebildet. Derzeit gibt es keine weiteren Erkenntnisse zu diesem Gebäude, was Nutzung oder Grundriss angeht 2.2 Bauphase 2 Die Errichtung des Rückgebäudes sowie die Überbauung des älteren Vorderhauses unter einem Dach erfolgte 1743. Vermutlich wurde zunächst das Rückgebäude aufgerichtet – hier verlaufen die Abbundzeichen im Dach regelmäßig von Süd nach Nord –dann das Vorderhaus aufgestockt und mit einem Walm zur Straße hin versehen. Ein regelmäßiger Verlauf von Abbundzeichen kann hier nicht festgestellt werden. 8 Hinzu kommen zahlreiche zweitverwendete Hölzer im gesamten Dachwerk, wie beispielsweise die Probe Nr. 9 zeigt. Sie datiert auf 1721(d), belegt jedoch die bauzeitliche Abschleppung über der Stadtmauer zur 2. Bauphase. D.h. zur Straße hin wurde die Stadtmauer bis auf Höhe des 1. Obergeschosses abgetragen, um hier ein symmetrisches Walmdach zu erhalten. Im rückwärtigen Bereich wurde die Stadtmauer belassen und durch die Abschleppung überfangen. Während das ursprüngliche Gebäude keinen Keller besaß, wurde die Erweiterung über einem tonnengewölbten Keller errichtet. Die Erschließung erfolgte wie heute von der Westseite aus, im Bereich des älteren Teils. Zur Straße hin dürfte sich eine vermutlich beheizte Stube über die gesamte Breite des Gebäudes befunden haben. 9 Die Treppe ins Obergeschoss befindet sich auch heute noch an ihrer ursprünglichen Stelle, ebenso der Zugang zum Dachgeschoss. Im rückwärtigen Hausteil befanden sich pro Geschoss zwei weitere Räume, die erst nachträglich beheizbar gemacht wurden. Ein schmaler Flur entlang der Stadtmauer dient deren Erschließung. Nach Süden folgen im Obergeschoss zwei die gesamte Hausbreite einnehmende Räume, wobei Raum 103 als Stube anzusprechen ist. Der ältere Kaminverlauf ist in der Ecke vor der Stadtmauer, zu Raum 102 hin nachgewiesen. Von dem in Fachwerkbauweise errichteten Gebäude – die Binnenwände durchwegs mit Lehmausfachung, die Decken als Schlierendecken ausgebildet –ist im Erdgeschoss, abgesehen von den Schlierendecken, nur noch eine Fachwerkwand entlang des Treppenaufganges vorhanden. Im Obergeschoss ist die ursprüngliche Raumanordnung erhalten. 2.3 Bauphase 3 Eine erste Versteinerung im Erdgeschossbereich des vorderen Gebäudeabschnitts kann anhand der Befunde in das späte 18./ frühe 19. Jahrhundert eingeordnet werden. Vermutlich entstand gleichzeitig die Abtrennung zu Raum 002 (vgl. Bauphasenplan EG). Die Außenwände wurden in Backsteinmauerwerk errichtet, die Binnengliederung besteht aus Fachwerk mit Backsteinausfachung. 2.4 Bauphase 4 Teile des Erdgeschosses im Bereich der ehem. Malzdörre außerhalb der Stadtmauer dürften noch auf diese Bebauung aus der Zeit vor 1843 zurück gehen. Darauf deuten zwei sandsteinerne Fenstergewände sowie eine zugesetzte Öffnung an der Rückfassade dieses Gebäudeteils, wenn auch weitere Befunde im Inneren hierzu fehlen. Der Versprung in der östlichen Außenwand geht auf diese ältere Bebauung bzw. das hier anschließende Nachbargebäude zurück und setzt sich bis ins Dach fort. 2.5 Bauphase 5 und 6 Die Versteinerung im Erdgeschoss des rückwärtigen Hausteils fand im späten 19. Jahrhundert statt. Die Außenwände sowie auch die Binnengliederung zu Raum 007 wurde in Backsteinmauerwerk ersetzt. Gleichzeitig wurden die verbliebenen Fachwerkwände in den rückwärtigen Räumen mit Brettern verkleidet und über einer Rohmattenarmierung neu verputzt. Um 1900, eventuell mit der Errichtung der Holzlege 1906, wurde am Ende des obergeschossigen Flures eine Toilette eingerichtet. Etwa zur gleichen Zeit dürfte die Kammer im 1. Dachgeschoss entstanden sein. Sie wurde mit einfachen hölzernen, innen verputzten Trennwänden vom Dachraum abgeteilt. 2.6 Bauphase 7 Wesentliche Veränderungen erfuhr das Gebäude ab den 1930er/ 40er Jahren, sowie zuletzt in den 1960er Jahren. Wie bereits oben erwähnt, erfolgte erst jetzt die Überbauung in seiner heutigen Form außerhalb der Stadtmauer. Gleichzeitig wurde die Stadtmauer im vorderen Bereich des Erdgeschosses entfernt, um einen großzügigen Ladenraum zu erhalten. Der Einbau des südlichen Kamins in die Stadtmauer ist inschriftlich auf 1960 datiert. Die Außenwände im vorderen Teil des Obergeschosses dürften gleichzeitig entstanden sein und die im 19. Jahrhundert nur verputzten Fachwerkwände dort ersetzt haben. Weitere Veränderungen erfolgten im rückwärtigen Erdgeschossbereich mit dem Einbau des Heizraumes. 3. Zusammenfassung Befund Für die 1. Bauphase ist eine fachwerksichtige Gestaltung im Bereich der Deckenbalkenlage über Raum 003 belegt. Auf der Schlierendecke konnten mindestens zwei graue Fachwerkabfassungen, jeweils mit schwarzem Begleiter zu gebrochen weißem Deckengefach nachgewiesen werden. Die Fassungen laufen über der später versteinerten Außenwand durch. Für den Wandbereich fehlen entsprechende Befunde. Eine Fachwerksichtigkeit mit farbiger Betonung der Fachwerkhölzer gegenüber den Gefachen hat es zur 2. Bauphase nicht mehr gegeben. Zwar blieben die Fachwerkhölzer zunächst unverputzt, wurden jedoch im Wandton mit gestrichen. Am Treppenaufgang zum Dachgeschoss konnte eine graue Sockelabfassung mit schwarzem Begleiter zur gebrochen weißen Wand nachgewiesen werden. Auch später wird diese Gestaltung beibehalten, wie die Befunde in Raum 003 belegen. Hier wurden auch entsprechende Tür- und Fensterabfassungen nachgewiesen, die wohl noch in das späte 18. Jahrhundert bzw. die Zeit um 1800 datieren. Im späten 19. Jahrhhundert wurden die Fachwerkwände weitgehend überputzt, teilweise über einer Bretterverkleidung mit Rohrmattenarmierung. Kennzeichnend für diese Zeit sind die typischen farbenfrohen Schablonierungen der Wandflächen mit Abschlussbordüren und Bänderungen zur Decke hin sowie farbig abgesetzter Sockelzone. In der erdgeschossigen Stube wurden auch entsprechende Bänderungen in den Fensterlaibungen nachgewiesen. 4. Schlussbemerkung Zum Zeitpunkt der Untersuchung waren zahlreiche Wände und Decken mit den unterschiedlichsten modernen Materialien abgehängt und vorgeblendet. Es ist daher mit weiteren Erkenntnissen zu bislang offenen Fragen zu rechnen, wenn im Rahmen der Baumaßnahmen die Verkleidungen rückgebaut werden. Eine baubegleitende Dokumentation hierbei zutage tretender Befunde ist wünschenswert. news-273 Tue, 03 Jan 2023 11:20:00 +0100 Festsetzungen der Grundsteuer A und B und der Hundesteuer für das Jahr 2023 https://www.schesslitz.de/communice-news/news/artikel/festsetzungen-der-grundsteuer-a-und-b-und-der-hundesteuer-fuer-das-jahr-2022-273 Festsetzung der Grund- und Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung. Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2023 (pdf; 58 KB) Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2023 (pdf; 60 KB)